Kompakt · Steuerrecht

Depot oder Betrieb geerbt: Karlsruhe prüft die Erbschaftsteuer

5. November 2026 · 6 Folien zum Durchblättern

Alptekin KirciFachanwalt für Steuerrecht
Folie 1 von 7: Du erbst ein Depot, Dein Nachbar einen Betrieb
Folie 2 von 7: Geerbt ist nicht gleich geerbt
Folie 3 von 7: Auch große Betriebsvermögen können steuerfrei bleiben
Folie 4 von 7: Jetzt prüft Karlsruhe die Spielregeln
Folie 5 von 7: Wie entscheiden die Verfassungsrichter?
Folie 6 von 7: Wir erstellen mit Dir ein passendes Nachfolgekonzept

Sie planen eine Vermögensübertragung oder Unternehmensnachfolge?

Wir prüfen mit Ihnen verschiedene Szenarien und ihre steuerlichen Risiken und entwickeln ein Nachfolgekonzept, das auf mögliche Gesetzesänderungen reagieren kann.

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Auf einen Blick

Wer ein Wertpapierdepot erbt, zahlt Erbschaftsteuer. Wer einen Betrieb erbt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder weitgehend steuerfrei bleiben. Ob diese Ungleichbehandlung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, prüft derzeit das Bundesverfassungsgericht.

Bis zur Entscheidung gelten die bisherigen Regeln weiter. Wer eine Vermögensübertragung oder Unternehmensnachfolge plant, sollte sie so aufstellen, dass sie auch bei einer Gesetzesänderung trägt. Wir unterstützen Sie dabei.

Alle Folien zum Nachlesen
  1. Du erbst ein Depot, Dein Nachbar einen Betrieb

    Warum gelten unterschiedliche Steuerregeln? Und ist das gerecht?

  2. Geerbt ist nicht gleich geerbt

    Bei der Erbschaftsteuer macht es einen großen Unterschied, was Du erbst:

    Privatvermögen wie Geld, Wertpapiere oder Immobilien werden regulär besteuert – nach Abzug von Freibeträgen sowie abhängig von Wert und Verwandtschaftsgrad.

    Betriebsvermögen können dagegen zu 85 % oder sogar vollständig steuerfrei bleiben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa zum Erhalt von Arbeitsplätzen.

  3. Auch große Betriebsvermögen können steuerfrei bleiben

    Sogar bei einem richtig großen Betriebsvermögen über 26 Mio. € kann die Steuer nach einer Bedürfnisprüfung teils oder ganz erlassen werden. Dies gilt dann, wenn der Erbe die Steuer nicht mit der Hälfte des eigenen Vermögens begleichen kann.

    Damit will der Staat Unternehmen und Arbeitsplätze schützen.

    „Ungerecht!“, fand ein ehemaliger Bankmanager, der von seiner Tante Aktien und Immobilien geerbt hatte, und legte Verfassungsbeschwerde ein.

  4. Jetzt prüft Karlsruhe die Spielregeln

    Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die steuerliche Ungleichbehandlung von Privat- und Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Bei der mündlichen Verhandlung am 13.10.2026 ging es insbesondere um die Frage, ob die Begünstigung von Betriebsvermögen tatsächlich notwendig ist, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu schützen.

    Eine Entscheidung wird in den nächsten Monaten erwartet.

  5. Wie entscheiden die Verfassungsrichter?

    Ob die Verfassungsrichter
    – die Begünstigung bestätigen oder
    – den Gesetzgeber zu – sofort, für die Zukunft oder gar für die Vergangenheit wirkenden – Änderungen verpflichten,

    ist derzeit noch offen. Und bis zur Entscheidung des Gerichts bzw. der Reaktion des Gesetzgebers gelten die bisherigen Regeln weiter.

    Was Du jetzt tun kannst …?

  6. Wir erstellen mit Dir ein passendes Nachfolgekonzept

    Falls Du eine private Vermögensübertragung oder eine Unternehmensnachfolge planst, solltest Du Dich mit uns in Verbindung setzen.

    – Wir prüfen verschiedene Szenarien und deren steuerliche Risiken.
    – Wir richten die Nachfolge langfristig strategisch aus – ohne vorschnelle Entscheidungen.
    – Mit verschiedenen Szenarien können wir flexibel auf mögliche Gesetzesänderungen reagieren.

Ihr erster Schritt

Ihr Fall ist mehr als ein Ratgeber.

Ein Beitrag gibt Orientierung, Ihre konkrete Situation verdient eine individuelle Einschätzung. Schildern Sie uns Ihr Anliegen.

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