Rechtsgebiet

Handels- & Gesellschafts­recht

Wenn es im Unternehmen ernst wird, zählt Klarheit.

Ob Gründung, Beteiligung, Unternehmenskauf oder Gesellschafterstreit: Wir gestalten Ihr Unternehmen rechtssicher und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck. Als Fachanwaltskanzlei in Hannover, für Unternehmen bundesweit.

Ihre Situation

Wobei können wir Ihnen helfen?

Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt, wie Unternehmen entstehen, geführt werden und sich im Konfliktfall auseinandersetzen. Es entscheidet über Haftung, Beteiligung und die Spielregeln zwischen Gesellschaftern, und damit über den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Unsere Fachanwälte beraten Gründer, Geschäftsführer und Gesellschafter von der Wahl der Rechtsform über den Gesellschaftsvertrag bis zu Unternehmenskauf und Nachfolge. Kommt es zum Streit, vertreten wir Ihre Interessen konsequent, in der Verhandlung wie vor Gericht. Unser Anspruch dabei: vorausschauend gestalten, statt später zu streiten.

Warum corelaw

Spezialisten, keine Generalisten

Handels- und Gesellschaftsrecht ist bei uns kein Nebenfach, sondern Kernkompetenz. Lernen Sie Ihren Fachanwalt kennen oder erfahren Sie mehr über die Kanzlei.

0+
Jahre Erfahrung
0+
Betreute Mandate
0
Kompetenzfelder
0h
Reaktionszeit
Leistungen

Was wir für Sie tun

Gründung & Rechtsform

Am Anfang jedes Unternehmens steht die Wahl der Rechtsform. Sie entscheidet über Haftung, Steuern, Kapitalbedarf und Aufwand, und wer sie übereilt trifft, zahlt oft jahrelang dafür. Wir analysieren Ihr Vorhaben und empfehlen die Struktur, die zu Ihren Zielen passt: die GmbH mit bewährtem Haftungsschutz ab 25.000 Euro Stammkapital, die UG als kapitalschonender Einstieg ab einem Euro oder Personengesellschaften wie GbR und KG, wo Flexibilität wichtiger ist als Haftungsbegrenzung. Zur Gründung gehören ein durchdachter Gesellschaftsvertrag, die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister. Wir begleiten Gründer durch alle Schritte, damit die Struktur auch bei Wachstum Bestand hat.

Verwandt: Steuerrecht · Wirtschaftsrecht

Gesellschaftsvertrag & Beteiligungen

Der Gesellschaftsvertrag ist das Grundgesetz Ihres Unternehmens. Er regelt Geschäftsanteile, Stimmrechte, Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Nachfolge und die Frage, was passiert, wenn ein Gesellschafter ausscheidet. Standardmuster aus dem Internet werden diesen Fragen fast nie gerecht: Ein durchdachter Vertrag verhindert Streit, den ein schlechter Vertrag erst möglich macht. Auch Wachstum braucht klare Regeln. Ob Aufnahme neuer Gesellschafter, stille Beteiligung, Kapitalerhöhung oder Investoreneinstieg, jede Maßnahme verändert die Machtverhältnisse. Wir gestalten Beteiligungsverträge, Gesellschaftervereinbarungen und Regelungen zu Mitsprache, Exit und Verwässerungsschutz, damit Ihre Interessen in jeder Phase gesichert bleiben.

Gesellschafterstreit

Wenn Gesellschafter sich zerstreiten, steht schnell das ganze Unternehmen still. Typisch sind Konflikte über Beschlüsse, Gewinnverwendung, die Geschäftsführung oder den Ausschluss eines Gesellschafters. Wir sichern zuerst Ihre Rechte und Fristen, etwa auf Auskunft, Einsicht oder die Anfechtung von Beschlüssen, und prüfen Satzung und Beschlusslage. Häufig lässt sich der Streit durch Verhandlung lösen, sonst setzen wir Ansprüche wie Ausschluss, Einziehung oder Abfindung vor dem Landgericht durch. Unser Ziel: eine Lösung, die das Unternehmen handlungsfähig hält.

Geschäftsführer­haftung

Grundsätzlich haftet die GmbH, nicht der Geschäftsführer. Doch bei Pflichtverletzungen wird die persönliche Haftung schnell existenzbedrohend: verspäteter Insolvenzantrag, nicht abgeführte Steuern und Sozialabgaben, Zahlungen trotz Zahlungsunfähigkeit oder Verstöße gegen Sorgfaltspflichten. Wir beraten Geschäftsführer vorbeugend zu Ressortverteilung und Dokumentation und verteidigen sie, wenn Ansprüche wegen angeblicher Pflichtverletzung erhoben werden. Je früher wir eingebunden sind, desto besser lässt sich das Risiko begrenzen.

Warum corelaw

Was bei uns anders läuft

Fachanwalt als Ansprechpartner

Ihr Mandat führt ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, der Ihre Akte wirklich kennt.

Unternehmerisches Verständnis

Wir denken wirtschaftlich mit und beraten aus der Perspektive Ihres Unternehmens.

Gestalten statt streiten

Vorausschauende Verträge verhindern Konflikte, bevor sie entstehen.

Klare Kommunikation

Verständliche Empfehlungen statt Paragrafendeutsch, ehrlich auch bei schlechten Aussichten.

Schnelle Reaktionszeiten

Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei Fristen auch kurzfristig.

Vertretung bundesweit

Sitz in Hannover, Vertretung vor Land- und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland.

Ablauf

So arbeiten wir

Vier Schritte, ein klarer Weg. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo Ihr Mandat steht und was als Nächstes passiert.

01

Anfrage

Sie schildern Ihre Situation, telefonisch oder über das Formular.

02

Erste Einschätzung

Kostenlos und in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

03

Strategie

Sie erhalten einen Plan mit Chancen, Risiken und Kosten.

04

Durchsetzung

Wir verhandeln oder klagen. Bis Ihre Ansprüche durchgesetzt sind.

Strukturen, die den Betrieb schützen.

Ein guter Vertrag verhindert den Streit, den man sonst jahrelang führt. Wir gestalten so, dass Ihre Regelungen auch dann tragen, wenn es unbequem wird.

Häufige Fragen

Handels- und Gesellschaftsrecht: Ihre Fragen

Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Kaufleuten und Gesellschaften. Es umfasst die Gründung, Organisation, Vertretung und Auflösung von Unternehmen sowie den Handelsverkehr zwischen ihnen. Grundlage sind vor allem das Handelsgesetzbuch (HGB) und das GmbH-Gesetz.

Das hängt von Haftung, Kapital, Steuern und Ihren Zielen ab. Die GmbH begrenzt die Haftung, erfordert aber 25.000 Euro Stammkapital. Die UG startet ab 1 Euro, muss aber Rücklagen bilden. GbR und KG sind flexibel, führen jedoch zu persönlicher Haftung. Wir empfehlen die Rechtsform, die zu Ihrer Situation passt.

Eine GmbH benötigt 25.000 Euro Stammkapital, von dem bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden müssen. Die UG (haftungsbeschränkt) kann bereits ab 1 Euro gegründet werden, muss aber ein Viertel des Jahresgewinns als Rücklage ansparen.

Beide begrenzen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Die UG ist eine Sonderform der GmbH mit geringerem Startkapital ab 1 Euro und Ansparpflicht, bis 25.000 Euro erreicht sind. Dann kann sie in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Im Geschäftsverkehr wirkt die GmbH oft solider.

Grundsätzlich haftet die GmbH, nicht der Geschäftsführer. Persönliche Haftung droht bei Pflichtverletzungen: verspäteter Insolvenzantrag, nicht abgeführte Steuern und Sozialabgaben, Verstöße gegen Sorgfaltspflichten oder Zahlungen trotz Zahlungsunfähigkeit. Klare Ressortverteilung und Dokumentation senken das Risiko.

Wesentlich sind Regelungen zu Stammkapital und Geschäftsanteilen, Geschäftsführung und Vertretung, Beschlussfassung und Mehrheiten, Gewinnverteilung, Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern, Abfindung sowie Nachfolge. Gute Klauseln verhindern Streit, den unklare Verträge erst ermöglichen.

Zuerst prüfen wir Satzung, Beschlüsse und Fristen und sichern Ihre Rechte, etwa auf Auskunft, Einsicht oder Anfechtung von Beschlüssen. Häufig lässt sich der Streit durch Verhandlung lösen. Andernfalls setzen wir Ansprüche wie Ausschluss, Einziehung oder Abfindung vor dem Landgericht durch.

Ein Unternehmenskauf beginnt mit einer Absichtserklärung, gefolgt von einer Due Diligence. Anschließend wird der Kaufvertrag verhandelt, der Kaufpreis, Garantien und Haftung regelt. Zum Signing und Closing wird der Kauf vollzogen. Wir begleiten Käufer und Verkäufer durch alle Phasen.

Die Due Diligence ist die sorgfältige Prüfung eines Unternehmens vor dem Kauf. Untersucht werden rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse, Verträge, Haftungsrisiken und offene Streitigkeiten. Ergebnisse fließen in Kaufpreis und Garantien ein und schützen den Käufer.

Die Nachfolge sollte frühzeitig geplant werden. Möglich sind Übertragung innerhalb der Familie, Verkauf an Mitarbeiter oder Dritte oder die Aufnahme von Beteiligungen. Zu regeln sind Gesellschaftsvertrag, Steuer, Versorgung und die Absicherung des Übergebers. Eine gute Planung sichert den Fortbestand des Betriebs.

Compliance bedeutet, gesetzliche und interne Vorgaben einzuhalten und Verantwortlichkeiten klar zu regeln. Auch für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll sind Regelungen zu Vertretung, Datenschutz, Vertragsmanagement und Dokumentation. Sie schützen Geschäftsführung und Gesellschaft vor Haftung.

Ein Ausschluss ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Satzung dies vorsieht, etwa durch Einziehung des Geschäftsanteils. Der ausgeschlossene Gesellschafter hat in der Regel Anspruch auf eine angemessene Abfindung. Verfahren und Höhe sind häufig Gegenstand von Streit, den wir für Sie führen.

Die Kosten richten sich nach Umfang und Gegenstandswert. Wir vereinbaren transparente Honorare, häufig auf Stunden- oder Pauschalbasis, und nennen Ihnen den Rahmen vor der Mandatierung. Im ersten Gespräch klären wir, welche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich sind.

Ja. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH und die Anmeldung zum Handelsregister müssen notariell beurkundet werden. Sinnvoll ist es, den Gesellschaftsvertrag vorher anwaltlich gestalten zu lassen, damit er zu Ihren Zielen passt und spätere Streitigkeiten vermeidet.

Ja. corelaw hat den Sitz in Hannover, berät und vertritt Mandanten aber bundesweit, telefonisch, per Video oder persönlich. Verfahren führen wir vor den zuständigen Gerichten in ganz Deutschland.

In dringenden Fällen kurzfristig. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 511 54747-305, per E-Mail an info@corelaw.de oder über unser Kontaktformular. Ein Erstgespräch ist telefonisch, per Video oder persönlich in Hannover möglich.

Alle Fragen ansehen
Kontakt

Beschreiben Sie uns Ihren Fall.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Möglichkeiten Sie haben. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung mit Chancen, Risiken und Kosten, bevor Sie sich entscheiden.