Rechtsgebiet

Steuerrecht

Ein Steuerbescheid ist kein Urteil.

corelaw begleitet Unternehmen und Privatpersonen in Hannover und bundesweit von der Betriebsprüfung über den Einspruch bis zum Finanzgericht.

Ihre Situation

Wobei können wir Ihnen helfen?

Das Steuerrecht regelt, welche Steuern wann und in welcher Höhe entstehen, wie das Finanzamt sie festsetzt und welche Rechte Sie im Streitfall haben. Grundlage sind vor allem die Abgabenordnung sowie Einzelgesetze wie Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Erbschaftsteuergesetz. Dabei geht es selten um reine Zahlenarbeit: Entscheidend ist, Sachverhalte richtig einzuordnen, Fristen zu wahren und gegenüber der Finanzverwaltung eine Position zu vertreten, die rechtlich haltbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Ihr Fachanwalt für Steuerrecht begleitet Betriebsprüfungen, legt Einspruch gegen fehlerhafte Bescheide ein, vertritt Sie vor dem Finanzgericht und gestaltet steuerliche Strukturen vorausschauend. Wer die Fristen kennt und strategisch vorgeht, hat oft bessere Karten, als der Bescheid zunächst vermuten lässt.

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Kernkompetenz statt Nebenfach

Steuerrecht ist bei uns kein Randgebiet, sondern täglich gelebte Praxis. Lernen Sie Ihren Fachanwalt kennen oder erfahren Sie mehr über die Kanzlei.

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Was wir für Sie tun

Einspruch & Steuerbescheid

Ist ein Steuerbescheid fehlerhaft, ist der Einspruch nach § 347 AO das richtige Mittel. Er ist kostenfrei und muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Finanzamt eingehen, § 355 AO. Diese Frist ist zwingend: Wird sie versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig, nur ausnahmsweise hilft eine Wiedereinsetzung nach § 110 AO. Im Einspruchsverfahren prüft das Finanzamt den Bescheid erneut in vollem Umfang und kann ihn auch zu Ihren Ungunsten ändern. Deshalb sollte ein Einspruch nie auf gut Glück eingelegt, sondern vorher sorgfältig geprüft werden. Da Einspruch und Klage die Zahlungspflicht grundsätzlich nicht hemmen, beantragen wir bei ernstlichen Zweifeln zugleich die Aussetzung der Vollziehung, damit die strittige Steuer bis zur Entscheidung nicht gezahlt werden muss.

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Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung beginnt mit der Prüfungsanordnung nach §§ 193 ff. AO, die Prüfungszeitraum, Prüfungsart und Rechtsgrundlage benennt und sorgfältig geprüft werden sollte, denn nicht jede Anordnung ist automatisch rechtmäßig. Während der Prüfung sichtet der Prüfer Buchführung, Belege und Verträge, häufig auch digital. Sie müssen mitwirken und wahrheitsgemäß Auskunft geben, sind aber nicht verpflichtet, mehr preiszugeben als erforderlich. Unüberlegte Aussagen führen erfahrungsgemäß zu Nachfragen und Feststellungen, die sich vermeiden ließen. Am Ende steht die Schlussbesprechung nach § 201 AO, in der sich oft noch nachverhandeln lässt, bevor Änderungsbescheide ergehen. Wir begleiten Sie von der Anordnung bis zur Schlussbesprechung und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Verwandt: Steuerstrafrecht · Gesellschaftsrecht

Finanzgerichts­verfahren

Bleibt der Einspruch erfolglos, ergeht eine Einspruchsentscheidung. Dagegen kann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben werden, § 47 FGO. Es folgen Klagebegründung, Erwiderung des Finanzamts, häufig ein Erörterungstermin und schließlich die mündliche Verhandlung. Finanzgerichtliche Verfahren dauern oft länger als ein Jahr, weshalb eine realistische Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten von Anfang an wichtig ist. Wir bereiten die Klage vor, führen den Schriftwechsel und vertreten Sie vor Gericht.

Steuerliche Gestaltung

Steuergestaltung bedeutet, wirtschaftliche Entscheidungen so zu treffen, dass die Steuerlast im Rahmen des Gesetzes optimiert wird, etwa durch Wahl der Rechtsform, Zeitpunkt von Investitionen oder Umstrukturierungen. Grenze ist der Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO, weshalb jede Gestaltung wirtschaftlich sinnvoll begründet und nachvollziehbar dokumentiert sein muss. Auch bei Erbschaft und Schenkung lohnt frühzeitige Planung: Freibeträge sowie Bewertungs- und Verschonungsregeln für Betriebsvermögen und Immobilien können die Steuerlast erheblich senken. Besonders bei Umstrukturierungen und der Nachfolge gilt: Je früher steuerliche Aspekte mitgedacht werden, desto größer der Spielraum.

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Was bei uns anders läuft

Fachanwalt für Steuerrecht

Ihr Mandat führt ein Fachanwalt, der das Verfahren zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden genau kennt.

Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen gedacht

Steuerliche Fragen berühren fast jede unternehmerische Entscheidung, wir beraten beides aus einer Hand.

Verhandlung auf Augenhöhe

Das Finanzamt hat oft recht, aber längst nicht immer. Wir vertreten Ihre Position mit Nachdruck.

Klare Kommunikation

Verständliche Empfehlungen statt Paragrafendeutsch, ehrlich auch bei schlechten Aussichten.

Schnelle Reaktion bei Fristen

Bei laufender Einspruchs- oder Klagefrist reagieren wir kurzfristig, damit kein Bescheid bestandskräftig wird.

Vertretung bundesweit

Sitz in Hannover, Vertretung gegenüber Finanzämtern und vor Finanzgerichten in ganz Deutschland.

Ablauf

So arbeiten wir

Vier Schritte, ein klarer Weg. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo Ihr Mandat steht und was als Nächstes passiert.

01

Anfrage

Sie schildern Ihre Situation, telefonisch oder über das Formular.

02

Erste Einschätzung

Kostenlos und in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

03

Strategie

Sie erhalten einen Plan mit Chancen, Risiken und Kosten.

04

Durchsetzung

Wir verhandeln oder klagen. Bis Ihre Ansprüche durchgesetzt sind.

Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt.

Nicht jede Forderung des Finanzamts ist berechtigt. Und selten ist sie endgültig. Wir prüfen, was wirklich trägt, und verhandeln auf Augenhöhe mit der Behörde.

Häufige Fragen

Steuerrecht: Ihre Fragen

Das Steuerrecht regelt, welche Steuern wann und in welcher Höhe entstehen, sowie das Verfahren zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden. Grundlage sind vor allem Abgabenordnung, Einkommen-, Umsatz- und Erbschaftsteuergesetz. Ein Fachanwalt für Steuerrecht begleitet Betriebsprüfungen, legt Einspruch ein und vertritt Sie vor dem Finanzgericht.

Zunächst Ruhe bewahren und die Prüfungsanordnung genau prüfen: Prüfungszeitraum, Prüfungsart und Rechtsgrundlage. Unterlagen sollten geordnet und vollständig, aber nicht überschießend bereitgestellt werden. Wir begleiten Sie von der Anordnung bis zur Schlussbesprechung und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Sie haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfungsanordnung, auf Akteneinsicht in wesentliche Feststellungen und auf eine Schlussbesprechung nach § 201 AO. Auskünfte müssen wahr, aber nicht über das erforderliche Maß hinaus erteilt werden. Eine anwaltliche Begleitung verhindert, dass vorschnelle Aussagen zu unnötigen Nachforderungen führen.

Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Einspruch lohnt sich, wenn der Bescheid fehlerhaft ist, Sachverhalte unzutreffend gewürdigt wurden oder Rechtsfragen streitig sind. Er ist kostenfrei und hemmt die Bestandskraft. Wir prüfen den Bescheid und schätzen die Erfolgsaussichten ehrlich ein, bevor Sie sich entscheiden.

Der Einspruch muss gemäß § 355 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingehen. Die Frist ist zwingend; Fristversäumnis führt grundsätzlich zur Bestandskraft des Bescheids. Handeln Sie daher zügig, sobald Sie einen Bescheid erhalten.

Der Steuerbescheid wird bestandskräftig und kann in der Regel nicht mehr inhaltlich angegriffen werden. In Ausnahmefällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO in Betracht, etwa bei unverschuldeter Verhinderung. Wir prüfen, ob eine solche Ausnahme in Ihrem Fall greift.

Nach erfolglosem Einspruch kann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben werden, § 47 FGO. Es folgen Klagebegründung, Stellungnahme des Finanzamts und meist eine mündliche Verhandlung. Wir bereiten die Klage vor, führen den Schriftwechsel und vertreten Sie vor Gericht.

Ja. Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids kann eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragt werden, sodass die Steuer bis zur Entscheidung nicht gezahlt werden muss. Der Antrag ist beim Finanzamt oder, in Eilfällen, beim Finanzgericht möglich. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Häufig streitig sind der Vorsteuerabzug bei formal fehlerhaften Rechnungen, die Frage einer umsatzsteuerlichen Organschaft sowie innergemeinschaftliche Lieferungen. Die Finanzverwaltung prüft hier besonders genau. Eine saubere Dokumentation und rechtzeitige Beratung schützen vor unangenehmen Überraschungen.

Steuergestaltung nutzt legale Spielräume, etwa bei Rechtsform, Investitionszeitpunkt oder Umstrukturierung, um die Steuerlast zu optimieren. Entscheidend ist, dass jede Gestaltung wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich sauber begründet ist, um nicht als Missbrauch nach § 42 AO eingestuft zu werden. Wir gestalten vorausschauend und dokumentieren nachvollziehbar.

Erbschaft- und Schenkungsteuer richten sich nach dem ErbStG und hängen von Verwandtschaftsgrad, Freibeträgen und Wert des übertragenen Vermögens ab. Betriebsvermögen und Immobilien bieten besondere Bewertungs- und Verschonungsregeln. Eine frühzeitige Planung von Übertragungen kann die Steuerlast erheblich senken.

Möglich sind ein Antrag auf Stundung nach § 222 AO, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde, oder in besonderen Fällen ein Erlass nach § 227 AO. Beide Anträge müssen begründet und mit Nachweisen zur wirtschaftlichen Lage versehen werden. Wir stellen den Antrag und verhandeln mit dem Finanzamt.

Ergibt die Prüfung Anhaltspunkte für vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, kann die Prüfung ein Steuerstrafverfahren nach sich ziehen. Entscheidend ist dann eine frühzeitige, koordinierte Verteidigung. Wir prüfen die Vorwürfe und begleiten Sie, damit steuerliches und strafrechtliches Verfahren nicht gegeneinander laufen.

Die Kosten richten sich nach Umfang, Gegenstandswert und Aufwand des Falls. Wir vereinbaren transparente Honorare, häufig auf Stunden- oder Pauschalbasis, und nennen Ihnen den Rahmen vor der Mandatierung. Im ersten Gespräch klären wir, welche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich sind.

Ja. corelaw hat den Sitz in Hannover, berät und vertritt Mandanten aber bundesweit gegenüber Finanzämtern und vor Finanzgerichten, telefonisch, per Video oder persönlich. Verfahren führen wir vor den zuständigen Behörden und Gerichten in ganz Deutschland.

In dringenden Fällen, etwa bei drohenden Fristen, kurzfristig. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 511 54747-305, per E-Mail an info@corelaw.de oder über unser Kontaktformular. Ein Erstgespräch ist telefonisch, per Video oder persönlich in Hannover möglich.

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