Rechtsgebiet

Arbeits­recht

Kurze Fristen, große Folgen.

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Personalmaßnahme: corelaw berät Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in Hannover und bundesweit, mit Blick auf Fristen und auf das wirtschaftliche Ergebnis.

Ihre Situation

Wobei können wir Ihnen helfen?

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, vom Arbeitsvertrag über Abmahnung und Kündigung bis zu Abfindung, Zeugnis und Betriebsübergang. Grundlagen sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz. Wir vertreten jeweils eine Seite: Arbeitnehmer und Führungskräfte ebenso wie Unternehmen.

Warum corelaw

Arbeitsrecht mit wirtschaftlichem Blick

Arbeitsrechtliche Fragen stehen selten allein: Eine Abfindung hat steuerliche Folgen, die Abberufung eines Geschäftsführers berührt das Gesellschaftsrecht, ein Betriebsübergang folgt oft auf einen Unternehmenskauf. Lernen Sie Thomas Frankfurth, Ihren Ansprechpartner im Arbeitsrecht, kennen oder erfahren Sie mehr über die Kanzlei.

0+
Jahre Erfahrung
0+
Betreute Mandate
0
Kompetenzfelder
0h
Reaktionszeit
Leistungen

Was wir für Sie tun

Kündigung & Kündigungs­schutz

Nach einer Kündigung zählt jeder Tag: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen, sonst gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam. Wir prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz greift, ob ein Kündigungsgrund trägt und ob Form, Sozialauswahl und Anhörung des Betriebsrats eingehalten sind. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie um den Arbeitsplatz kämpfen oder eine gute Abfindung verhandeln wollen.

Verwandt: Versicherungsrecht · Gesellschaftsrecht

Aufhebungs­vertrag & Abfindung

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung, oft gegen eine Abfindung. Wer unterschreibt, verzichtet auf den Kündigungsschutz und riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wir prüfen den Entwurf vor der Unterschrift, achten auf Beendigungstermin, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und Bonus und verhandeln die Abfindung, ob für Beschäftigte oder für das Unternehmen.

Arbeitsrecht für Unternehmen

Für Arbeitgeber gestalten wir Arbeitsverträge, Vergütungs- und Bonusregeln sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Wir begleiten Abmahnungen, Kündigungen und Personalabbau von der Sozialauswahl bis zur Anhörung des Betriebsrats und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht. Bei Umstrukturierung und Unternehmenskauf klären wir die Folgen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB.

Geschäftsführer & Führungs­kräfte

Geschäftsführer sind in der Regel keine Arbeitnehmer: Für sie gilt das Kündigungsschutzgesetz meist nicht, und Streitigkeiten landen häufig vor dem Landgericht statt dem Arbeitsgericht. Wir trennen Abberufung und Kündigung des Anstellungsvertrags, prüfen Vergütung, Abfindung und Wettbewerbsverbot und verhandeln den Ausstieg. Für Führungskräfte gestalten wir Verträge, die auch beim Abschied tragen.

Warum corelaw

Was bei uns anders läuft

Fristen im Blick

Wir prüfen zuerst, welche Frist läuft, und sichern sie, bevor wir über Strategie sprechen.

Ehrliche Einschätzung

Wir sagen Ihnen, was realistisch ist, beim Arbeitsplatz ebenso wie bei der Abfindung.

Verhandeln vor Prozess

Viele Fälle lassen sich gut verhandeln. Wenn nicht, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht.

Wirtschaftlicher Blick

Abfindung, Steuern, Gesellschaftsrecht: Wir sehen die Folgen über das Arbeitsrecht hinaus.

Rechtsschutz geklärt

Mit Arbeits-Rechtsschutz stellen wir die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie.

Hannover und bundesweit

Sitz in Hannover, Vertretung vor Arbeitsgerichten in ganz Deutschland.

Ablauf

So arbeiten wir

Vier Schritte, ein klarer Weg. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo Ihr Mandat steht und was als Nächstes passiert.

01

Anfrage

Sie schildern Ihre Situation, telefonisch oder über das Formular.

02

Erste Einschätzung

Kostenlos und in der Regel innerhalb von 24 Stunden, mit Blick auf laufende Fristen.

03

Strategie

Sie erhalten einen Plan mit Chancen, Risiken und Kosten.

04

Durchsetzung

Wir verhandeln oder klagen, bis Ihre Interessen gewahrt sind.

Drei Wochen entscheiden.

Nach einer Kündigung bleiben drei Wochen für die Klage. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, egal wie gut die Argumente sind. Melden Sie sich früh.

Häufige Fragen

Arbeitsrecht: Ihre Fragen

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Dazu gehören Arbeitsvertrag, Vergütung, Urlaub, Abmahnung, Kündigung und Zeugnis, aber auch die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Wichtige Grundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz.

Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Versäumt man die Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Lassen Sie eine Kündigung deshalb sofort prüfen.

Das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind; Teilzeitkräfte zählen anteilig. Dann braucht der Arbeitgeber einen Grund in der Person, im Verhalten oder einen dringenden betrieblichen Grund.

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Abfindungen entstehen vor allem durch Verhandlung, im Vergleich vor dem Arbeitsgericht, aus einem Sozialplan oder wenn der Arbeitgeber sie bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG anbietet. Als Orientierung wird oft ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr genannt; die tatsächliche Höhe hängt von den Erfolgsaussichten im Einzelfall ab.

Mit einem Aufhebungsvertrag verzichten Sie auf den Kündigungsschutz. Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht. Lassen Sie den Entwurf deshalb vor der Unterschrift prüfen.

Prüfen Sie zunächst, ob die Vorwürfe zutreffen und konkret genug beschrieben sind. Sie können eine Gegendarstellung zur Personalakte reichen und unter Umständen die Entfernung der Abmahnung verlangen. Eine Klagefrist wie bei der Kündigung gibt es nicht, aber eine Abmahnung kann eine spätere verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten.

Beschäftigte haben bei Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, auf Wunsch als qualifiziertes Zeugnis mit Leistung und Verhalten (§ 109 GewO). Es muss wahr und zugleich wohlwollend formuliert sein. Versteckte negative Formulierungen sind unzulässig; wir prüfen Ihr Zeugnis und verlangen Korrekturen.

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gilt nur, wenn es schriftlich vereinbart ist und der Arbeitgeber für die Dauer des Verbots eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zahlt; es darf höchstens zwei Jahre dauern (§§ 74 ff. HGB). Fehlt die Entschädigung, ist das Verbot in der Regel unwirksam.

Der Arbeitsplatz muss aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung dauerhaft wegfallen. Unter vergleichbaren Beschäftigten ist eine Sozialauswahl nach Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung zu treffen. Ein vorhandener Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören (§ 102 BetrVG), bei größeren Entlassungen kann eine Massenentlassungsanzeige nötig sein (§ 17 KSchG).

GmbH-Geschäftsführer sind in der Regel keine Arbeitnehmer. Das Kündigungsschutzgesetz gilt für sie grundsätzlich nicht, und Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag gehören meist vor die ordentlichen Gerichte. Zu unterscheiden sind die Abberufung als Organ und die Kündigung des Anstellungsvertrags. Wir prüfen beides und verhandeln die Konditionen des Ausscheidens.

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, gehen die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf ihn über (§ 613a BGB). Die Beschäftigten sind zu unterrichten und können innerhalb eines Monats widersprechen. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam.

In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12a ArbGG). Die Gerichtskosten sind vergleichsweise gering und entfallen bei einem Vergleich. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen den Kostenrahmen vor der Mandatierung.

Wenn Ihr Vertrag Arbeits-Rechtsschutz umfasst und die Wartezeit abgelaufen ist, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten der anwaltlichen Vertretung, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie.

Nach Eingang der Klage setzt das Arbeitsgericht zügig einen Gütetermin an, in dem ein Vergleich versucht wird. Viele Verfahren enden dort, oft mit einer Abfindung. Gelingt keine Einigung, folgt der Kammertermin, in dem das Gericht entscheidet.

Ja. corelaw hat den Sitz in Hannover und vertritt Mandanten vor dem Arbeitsgericht Hannover ebenso wie vor Arbeitsgerichten in ganz Deutschland, telefonisch, per Video oder persönlich.

In dringenden Fällen kurzfristig, gerade wenn eine Frist läuft. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 511 544 88 60, per E-Mail an info@corelaw.de oder über unser Kontaktformular. Ein Erstgespräch ist telefonisch, per Video oder persönlich in Hannover möglich.

Alle Fragen ansehen
Kontakt

Beschreiben Sie uns Ihren Fall.

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Personalmaßnahme: Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Möglichkeiten Sie haben. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung mit Chancen, Risiken und Kosten, bevor Sie sich entscheiden.