Rechtsgebiet

Bank- & Kapital­markt­recht

Banken machen Fehler. Sie müssen die Folgen nicht tragen.

corelaw vertritt Anleger und Bankkunden bei Falschberatung, Kreditwiderruf, Prospekthaftung und Streit mit Banken. Als Fachanwaltskanzlei in Hannover, für Mandanten bundesweit.

Ihre Situation

Wobei können wir Ihnen helfen?

Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Banken, Anlegern und Kreditnehmern, von der Anlageberatung über Kreditverträge bis zum Wertpapierhandel. Es bestimmt, welche Pflichten Banken, Sparkassen und Vermittler gegenüber ihren Kunden haben, und was gilt, wenn diese Pflichten verletzt werden. Wer falsch beraten wurde, zu viel gezahlt hat oder in einer notleidenden Anlage steckt, hat häufig mehr Rechte, als ihm bewusst ist. Unser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Jan-Michael Rädecke, prüft, welche Ansprüche sich noch durchsetzen lassen, und vertritt Sie gegenüber Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften. Sachlich, ohne falsche Versprechen, aber konsequent, außergerichtlich wie vor Gericht.

Warum corelaw

Spezialisten, keine Generalisten

Bank- und Kapitalmarktrecht ist bei uns kein Nebenfach, sondern Kernkompetenz. Lernen Sie Dr. Jan-Michael Rädecke, Ihren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Rechtsanwalt Mirco Ewert, der Anleger und Kreditnehmer im Bank- und Finanzrecht vertritt, kennen oder erfahren Sie mehr über die Kanzlei.

0+
Jahre Erfahrung
0+
Betreute Mandate
0
Kompetenzfelder
0h
Reaktionszeit
Leistungen

Was wir für Sie tun

Falschberatung & Schadensersatz

Banken und Sparkassen schulden bei der Anlageberatung eine anleger- und objektgerechte Beratung: Die Empfehlung muss zu Ihren Kenntnissen, Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passen, und Sie müssen vollständig über Risiken, Kosten und Laufzeit des Produkts informiert werden. Fehlt eines von beidem, ist die Beratung regelmäßig fehlerhaft und begründet einen Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB. Ein häufiger Streitpunkt sind verschwiegene Rückvergütungen, sogenannte Kick-backs: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Banken solche Provisionen offenlegen, weil sie einen Interessenkonflikt begründen. Wir prüfen Beratungsprotokolle und Unterlagen und setzen Ihren Anspruch gegenüber Bank und Vermittler durch.

Verwandt: Versicherungsrecht · Wirtschaftsrecht

Kreditwiderruf & Darlehensrecht

Bei Verbraucherdarlehen, insbesondere älteren Immobilienkrediten, ist die Widerrufsbelehrung häufig fehlerhaft. Dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, und der Widerruf ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Dieser Widerrufsjoker erlaubt es, sich von teuren Altverträgen zu lösen oder günstiger umzuschulden. Auch bei der vorzeitigen Kreditablösung lohnt der Blick ins Detail: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist häufig zu hoch berechnet, etwa durch einen unzutreffenden Referenzzins oder unberücksichtigte Sondertilgungsrechte. Laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig. Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und fordern zu Unrecht gezahlte Beträge zurück.

Prospekthaftung & Kapitalanlagen

Geschlossene Fonds, Zertifikate und Nachrangdarlehen versprechen oft hohe Renditen bei tatsächlich hohem Risiko: Kapital ist über Jahre gebunden, Zertifikate hängen von der Bonität des Emittenten ab, Nachrangdarlehen treten im Insolvenzfall hinter alle anderen Gläubiger zurück. Enthält der Verkaufsprospekt unrichtige oder unvollständige Angaben zu Risiken, Kosten oder Verflechtungen, kommt eine Prospekthaftung in Betracht, meist mit dem Ziel der Rückabwicklung. Gerät ein Fonds in Schieflage, prüfen wir Ansprüche gegen Bank, Vermittler und Initiatoren und wehren Nachschusspflichten ab, wo es möglich ist.

Streit mit der Bank

Auch außerhalb der Kapitalanlage kommt es regelmäßig zu Streit mit Banken und Sparkassen, etwa über Konto und Zahlungsverkehr, Gebührenklauseln oder gestellte Sicherheiten. Kontoführungsentgelte, Preiserhöhungsklauseln und Entgelte für Ersatzkarten oder Mahnungen halten einer rechtlichen Prüfung häufig nicht stand. Bei Verdacht auf Anlagebetrug, etwa durch Schneeballsysteme oder gefälschte Handelsplattformen, zählt schnelles Handeln: Unterlagen sichern, Zahlungen stoppen, Ansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen. Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen systematisch und vertreten Sie gegenüber Ihrer Bank.

Warum corelaw

Was bei uns anders läuft

Fachanwalt als Ansprechpartner

Ihr Mandat führt ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der Ihre Akte wirklich kennt.

Wirtschaftliches Verständnis

Wir verstehen die Zusammenhänge Ihrer Anlage oder Ihres Kredits, nicht nur die Paragrafen.

Ehrliche Erfolgseinschätzung

Wir sagen Ihnen, was geht und was nicht, statt Erwartungen zu schüren.

Klare Kommunikation

Verständliche Empfehlungen statt Paragrafendeutsch, mit transparenten Kosten von Anfang an.

Schnelle Reaktionszeiten

Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei drohender Verjährung auch kurzfristig.

Vertretung bundesweit

Sitz in Hannover, Vertretung gegenüber Banken und Fondsgesellschaften in ganz Deutschland.

Ablauf

So arbeiten wir

Vier Schritte, ein klarer Weg. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo Ihr Mandat steht und was als Nächstes passiert.

01

Anfrage

Sie schildern Ihre Situation, telefonisch oder über das Formular.

02

Erste Einschätzung

Kostenlos und in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

03

Strategie

Sie erhalten einen Plan mit Chancen, Risiken und Kosten.

04

Durchsetzung

Wir verhandeln oder klagen. Bis Ihre Ansprüche durchgesetzt sind.

Rechte, die Anleger zu selten nutzen.

Wer die Argumente der Gegenseite kennt, verhandelt anders. Wir wissen, wie Institute prüfen und wo ihre Position wirklich angreifbar ist.

Häufige Fragen

Bank- und Kapitalmarktrecht: Ihre Fragen

Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Banken, Kapitalanlegern und Anlegern am Kapitalmarkt. Es umfasst Anlageberatung, Kreditverträge, Wertpapierhandel und die Haftung bei Falschberatung oder fehlerhaften Prospekten. Grundlage sind vor allem BGB, Kreditwesengesetz (KWG), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).

Ein Anspruch besteht, wenn die Bank Sie nicht anleger- und objektgerecht beraten hat, also Risiken, Kosten oder Rückvergütungen verschwiegen oder ein Produkt empfohlen hat, das nicht zu Ihrer Risikobereitschaft passte. Entscheidend ist, ob die Beratung im Zeitpunkt der Empfehlung fehlerhaft war und Sie dadurch einen Schaden erlitten haben.

Anlegergerecht bedeutet, dass die Empfehlung zu Ihren Kenntnissen, Erfahrungen, Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passt. Objektgerecht bedeutet, dass Sie über die Eigenschaften und Risiken des konkreten Produkts vollständig und richtig informiert werden. Fehlt eines von beidem, kann die Beratung fehlerhaft und ein Schadensersatzanspruch begründet sein.

Rückvergütungen sind Provisionen, die eine Bank von einem Fondsanbieter für den Vertrieb einer Kapitalanlage erhält, ohne dies dem Kunden offenzulegen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Banken solche Zahlungen offenlegen, da sie einen Interessenkonflikt begründen. Wird das verschwiegen, kann dies einen eigenständigen Schadensersatzanspruch auslösen.

Bei Verbraucherdarlehen mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann das Widerrufsrecht auch heute noch bestehen, weil die Widerrufsfrist ohne ordnungsgemäße Belehrung nicht zu laufen beginnt. Betroffen sind vor allem ältere Immobilienkredite. Ob im Einzelfall ein Widerruf noch möglich ist, hängt von der konkreten Belehrung und dem Vertragsdatum ab.

Eine Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, wenn sie den Verbraucher nicht klar und verständlich über Fristbeginn, Fristdauer und die Modalitäten des Widerrufs informiert, etwa durch unklare Formulierungen oder eine fehlerhafte Musterbelehrung. Solche Fehler führen dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und der Widerruf auch nach Jahren noch möglich ist.

Prospekthaftung greift, wenn der Verkaufsprospekt einer Kapitalanlage unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Umständen enthält, etwa zu Risiken, Kosten oder wirtschaftlichen Verhältnissen des Anbieters. Anleger können dann Herausgeber, Initiatoren oder Prospektverantwortliche auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, meist auf Rückabwicklung der Anlage gegen Rückzahlung des Kapitals.

Wir prüfen zunächst, ob bei Vermittlung und Prospekt Beratungsfehler oder Prospektmängel vorliegen, die Ansprüche gegen Bank, Vermittler oder Initiatoren begründen. Parallel sichern wir Ihre Rechte als Anleger, etwa Informations- und Auskunftsrechte, und prüfen, ob eine Nachschusspflicht besteht oder abgewehrt werden kann.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich, den eine Bank bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens verlangen darf. Sie ist zu hoch, wenn die Bank sie falsch berechnet, etwa mit einem unzutreffenden Referenzzins oder ohne Berücksichtigung ersparter Risikokosten. Wir prüfen die Berechnung und fordern Rückzahlung, wenn zu viel gezahlt wurde.

Laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig, weil sie den Kunden entgegen den gesetzlichen Vorgaben unangemessen benachteiligen. Bei Unternehmerdarlehen ist die Rechtslage differenzierter zu beurteilen. Wir prüfen Ihren Vertrag und setzen zu Unrecht gezahlte Gebühren gegenüber der Bank durch.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit Ende des Jahres, in dem Sie von Beratungsfehler und Schaden Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen. Unabhängig von der Kenntnis verjähren Ansprüche spätestens nach zehn Jahren ab Entstehung. Eine frühzeitige Prüfung sichert Ihre Ansprüche vor Fristablauf.

Das hängt von Beweislage, Anspruchshöhe und Erfolgsaussichten ab, die wir vor jeder Klage realistisch einschätzen. Häufig lässt sich ein Anspruch bereits außergerichtlich durchsetzen, wenn die Beweislage klar ist. Bei Weigerung der Bank prüfen wir, ob eine Klage wirtschaftlich sinnvoll ist, und beziehen Kosten und Risiko in die Empfehlung ein.

Die Kosten richten sich nach Streitwert und Aufwand des Mandats. Wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten bereits im Erstgespräch und prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung oder Prozessfinanzierung in Betracht kommt. So behalten Sie von Anfang an die Kontrolle über Ihr Kostenrisiko.

Sichern Sie alle Unterlagen, Zahlungsbelege und Kommunikation und stellen Sie weitere Zahlungen sofort ein. Wir prüfen zivilrechtliche Ansprüche gegen Verantwortliche und Vermittler und klären, ob parallel eine Strafanzeige sinnvoll ist. Schnelles Handeln erhöht die Chance, noch vorhandenes Vermögen zu sichern.

Ja. corelaw hat den Sitz in Hannover, vertritt Mandanten aber bundesweit gegenüber Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften, telefonisch, per Video oder persönlich. Verfahren führen wir vor den zuständigen Gerichten in ganz Deutschland.

In dringenden Fällen, etwa bei drohender Verjährung, kurzfristig. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 511 54747-305, per E-Mail an info@corelaw.de oder über unser Kontaktformular. Ein Erstgespräch ist telefonisch, per Video oder persönlich in Hannover möglich.

Alle Fragen ansehen
Kontakt

Beschreiben Sie uns Ihren Fall.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Möglichkeiten Sie haben. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung mit Chancen, Risiken und Kosten, bevor Sie sich entscheiden.