Social-Media-Datenlecks
Sind Sie ebenfalls betroffen?
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Schnelle Einschätzung durch unser Expertenteam, ob Ihnen ein Schadensersatz zusteht.
Wie wir vorgehen.
Um für Sie den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten haben wir den Vorgang in drei Punkte aufgeteilt. Dadurch wissen Sie genau was Sie bei uns erwartet.
Die wichtigsten Kennzahlen zum Datenleck.
Prüfen Sie jetzt kostenlos & unverbindlich, ob Sie betroffen sind.
Betroffenheit prüfenWas sind Datenlecks?
Im Wege des sogenannten Scrapings verschafften sich Hacker Zugang zu Millionen sensible Nutzerdaten über verschiedene Social-Media und Streaming-Plattformen. Mit Scraping bezeichnet man das automatisierte, massenhafte Abrufen öffentlich einsehbarer Daten. Die Angreifer konnten Daten wie vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus abgreifen. Diese Daten wurden anschließend in Hackerforen veröffentlich und teilweise weiterverkauft.Mehrere Millionen deutsche Nutzer und Nutzerinnen sind von Datenlecks in ihren Profilen betroffen. Viele Kanzleien prüfen Ihren Anspruch auf Schadensersatz kostenfrei und unverbindlich.
Was sind die Gefahren?
Eine besondere Gefahr besteht durch das nun vermehrte aufkommen von betrügerischen Phishing-E-Mails und Smishing SMS. Dadurch werden sensible Kontodaten abgerufen oder auch gefährliche Links in gefälschten Paketbenachrichtigungen versendet. Die Risiken für Betroffene sind enorm.
Wo liegen meine Rechte?
Auf der Grundlage Ihres Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft gegenüber der Plattform verlangen, ob Sie von einem Datenleck betroffen sind. Wird Ihnen seitens der Plattform keine oder eine unvollständige Auskunft erteilt, kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben.
Zuletzt haben deutsche Gerichte den Klägern bei DSGVO-Verstößen hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO zugesprochen. Die Norm wird dabei von den Gerichten zunehmend sehr weit ausgelegt. Dabei soll der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen.
Aktuelle Urteile & zugesprochener Schadensersatz bei DSGVO-Verstößen.
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Betroffenheit prüfenHäufig gestellte Fragen.
Hier versuchen wir Fragen zu beantworten, die oft in unseren Erstgesprächen zum Thema Datenlecks aufgekommen sind.
Hier kannst du ganz einfach durch die Eingabe deiner Rufnummer prüfen, ob du zu den Betroffenen gehörst.
Betroffenen stehen gemäß der Datenschutz Grundverordnung vor allem zwei Dinge zu:
Auf Grund der Schwere des Datenschutzverstoßes stehen betroffenen Nutzern bis zu 5000€ Schadenersatz zu.
Betroffene haben einen Unterlassungsanspruch. Das bedeutet, dass die Plattformen gegenwärtig verpflichtet werden, Maßnahmen zu treffen, um die Daten des Klägers zu schützen. Für die Zukunft müssen die Plattformen dafür Sorge tragen, dass ähnlich gelagerte Datenschutzverstöße nicht mehr vorkommen. Bei einem erneuten Verstoß werden Strafzahlungen von bis zu 250.000€ pro Fall fällig.
Die Gefahren, die durch die veröffentlichten persönlichen Daten entstehen, sind vielschichtig und werden oft erst bemerkt, wenn es zu spät ist. Häufige und gute bekannte Gefahren lauern durch Spam oder Fishing Attacken, bei denen durch das Vorgaukeln einer falschen Legitimation durch die abgegriffenen Daten PIN Nummer oder Passwörter abgegriffen werden. Darüber Hinaus sind Straftaten wie der Datenhandel, Versandbetrug oder Identitätsdiebstahl nur einige weitere Beispiele für Kriminalität im Internet.
Aktuell sind bereits über 20.000 Klagen im Datenskandal anhängig. Das LG Zwickau hat nun als erstes Gericht am 14.09.2022 geurteilt (Az.: 7 O 334/22) und entschied auf Schadenersatz und Unterlassung für den Kläger. Darüber hinaus sind deutsche Gerichte mit einer zunehmenden Zahl an Datenschutzfällen konfrontiert. Dabei wird die DSGVO von den Gerichten sehr eng und verbraucherfreundlich ausgelegt, wie eine Auswahl weiterer aktueller Urteile zeigt:
LG München I – 31 O 16606/20 – 2.500 € Schadensersatz
ArbG Düsseldorf – 9 Ca 6557/18 – 5000 € Schadenersatz
LAG Schleswig-Holstein – 6 Ta 49/22 – 2.000 € Schadensersatz
LAG Hamm – 17 Sa 1185/20 – 2.000 € Schadensersatz
Durch so genanntes Scraping. Hacker haben sich offensichtliche Sicherheitsmängel des sozialen Netzwerks zu Nutze gemacht und gingen dabei im Beispiel Facebook wie folgt vor:
Die Datensammler haben zunächst eine Datenbank mit Milliarden von zufällig generierten Rufnummern aufgebaut und legten sich ein gewöhnliches Facebook-Profil an. Anschließend bediente man sich einer recht einfachen Sicherheitslücke. Facebook-Nutzer haben die Möglichkeit, das eigene oder in diesem Fall ein riesiges, von Hackern generiertes Adressbuch freizugeben. Facebook gleicht diese Nummer mit den Nummern jedes bestehenden Nutzers ab und schlägt diese dann als neue Freunde vor. Somit kann jede in Facebook und dem Adressbuch hinterlegte Nummer einem Klarnamen und allen weiteren öffentlich zugänglichen Informationen, wie Mailadresse, Beziehungsstatus, Wohnort, verwandten Personen etc., zugeordnet werden. Mit Hilfe dieser Sicherheitslücke wurden sensible Daten von über 533 Millionen Menschen, darunter 6 Millionen Deutsche, gesammelt und im Netz verbreitet.