Dr. iur Jan Rädecke LL.M.
„In den meisten Fällen wussten unsere Mandanten überhaupt nicht, dass sie betroffen waren und, dass ihnen Schadensersatz zusteht. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, für Aufklärung zu sorgen und den Prozess so gut wie möglich zu vereinfachen.“
Wer wir sind.
Unsere Kanzlei Corelaw hat sich auf Verbraucherrecht spezialisiert. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im zivilrechtlichen Bereich helfen wir tagtäglich unseren Mandanten dabei, ihre Rechte einzufordern und durchzusetzen. Auf unserer Website informieren wir sind über die neuesten Entwicklungen im Verbraucherrecht.
Wie genau wir vorgehen.
Vertrauen und Transparenz stehen bei uns an erster Stelle. Deshalb ist es uns ein wichtiges Anliegen, unseren potenziellen Mandaten die drei Schritte bis zur Mandatierung vorzustellen.
Was unsere Mandanten sagen.
Social-Media-Datenlecks
Betroffenheit prüfenWir haben Ihnen das wichtigste zum Social-Media-Datenleck zusammengefasst.
Kennzahlen zu den Datenlecks.
Das wichtigste auf einem Blick.
Was sind Datenlecks?
Im Wege des sogenannten Scrapings verschafften sich Hacker Zugang zu Millionen sensiblen Nutzerdaten über verschiedenen Social-Media und Streaming-Plattformen. In den meisten Fällen wurden Betroffene nicht darüber informiert.
Was sind die Gefahren?
Eine besondere Gefahr besteht durch das nun vermehrte Aufkommen von betrügerischen Phishing-E-Mails und Smishing SMS. Mithilfe der gestohlenen Daten könnten Cyberkriminelle für mehr Vertrauen bei ihren Opfern sorgen.
Wo liegen meine Rechte?
Auf der Grundlage Ihres Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO können Sie von der Online-Plattform Auskunft darüber verlangen, ob Sie von dem jeweiligen Datenleck betroffen sind. Wird Ihnen seitens der Plattform keine Auskunft erteilt, ergeben sich daraus weitere Ansprüche.
Aktuelle Urteile & zugesprochener Schadensersatz bei DSGVO-Verstößen.
Haben Sie ein Anliegen?
Schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder melden Sie sich direkt bei uns.
FAQs
Hier versuchen wir Fragen zu beantworten, die oft in unseren Erstgesprächen zum Thema Datenlecks aufgekommen sind.
Hier kannst du ganz einfach durch die Eingabe deiner Rufnummer prüfen, ob du zu den Betroffenen gehörst.
Betroffenen stehen gemäß der Datenschutz Grundverordnung vor allem zwei Dinge zu:
Auf Grund der Schwere des Datenschutzverstoßes stehen betroffenen Nutzern bis zu 5000€ Schadenersatz zu.
Betroffene haben einen Unterlassungsanspruch. Das bedeutet, dass die Plattformen gegenwärtig verpflichtet werden, Maßnahmen zu treffen, um die Daten des Klägers zu schützen. Für die Zukunft müssen die Plattformen dafür Sorge tragen, dass ähnlich gelagerte Datenschutzverstöße nicht mehr vorkommen. Bei einem erneuten Verstoß werden Strafzahlungen von bis zu 250.000€ pro Fall fällig.
Die Gefahren, die durch die veröffentlichten persönlichen Daten entstehen, sind vielschichtig und werden oft erst bemerkt, wenn es zu spät ist. Häufige und gute bekannte Gefahren lauern durch Spam oder Fishing Attacken, bei denen durch das Vorgaukeln einer falschen Legitimation durch die abgegriffenen Daten PIN Nummer oder Passwörter abgegriffen werden. Darüber Hinaus sind Straftaten wie der Datenhandel, Versandbetrug oder Identitätsdiebstahl nur einige weitere Beispiele für Kriminalität im Internet.
Aktuell sind bereits über 20.000 Klagen im Datenskandal anhängig. Das LG Zwickau hat nun als erstes Gericht am 14.09.2022 geurteilt (Az.: 7 O 334/22) und entschied auf Schadenersatz und Unterlassung für den Kläger. Darüber hinaus sind deutsche Gerichte mit einer zunehmenden Zahl an Datenschutzfällen konfrontiert. Dabei wird die DSGVO von den Gerichten sehr eng und verbraucherfreundlich ausgelegt, wie eine Auswahl weiterer aktueller Urteile zeigt:
LG München I – 31 O 16606/20 – 2.500 € Schadensersatz
ArbG Düsseldorf – 9 Ca 6557/18 – 5000 € Schadenersatz
LAG Schleswig-Holstein – 6 Ta 49/22 – 2.000 € Schadensersatz
LAG Hamm – 17 Sa 1185/20 – 2.000 € Schadensersatz
Durch so genanntes Scraping. Hacker haben sich offensichtliche Sicherheitsmängel des sozialen Netzwerks zu Nutze gemacht und gingen dabei im Beispiel Facebook wie folgt vor:
Die Datensammler haben zunächst eine Datenbank mit Milliarden von zufällig generierten Rufnummern aufgebaut und legten sich ein gewöhnliches Facebook-Profil an. Anschließend bediente man sich einer recht einfachen Sicherheitslücke. Facebook-Nutzer haben die Möglichkeit, das eigene oder in diesem Fall ein riesiges, von Hackern generiertes Adressbuch freizugeben. Facebook gleicht diese Nummer mit den Nummern jedes bestehenden Nutzers ab und schlägt diese dann als neue Freunde vor. Somit kann jede in Facebook und dem Adressbuch hinterlegte Nummer einem Klarnamen und allen weiteren öffentlich zugänglichen Informationen, wie Mailadresse, Beziehungsstatus, Wohnort, verwandten Personen etc., zugeordnet werden. Mit Hilfe dieser Sicherheitslücke wurden sensible Daten von über 533 Millionen Menschen, darunter 6 Millionen Deutsche, gesammelt und im Netz verbreitet.